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Message  Invité Dim 9 Nov - 13:59

http://www.welt.de/wams_print/article2695215/Kaupthing-Opfer-im-Papierkrieg.html


Kaupthing-Opfer im Papierkrieg

Von Michael Höfling 9. November 2008, 02:02 Uhr

Die Kunden der zahlungsunfähigen isländischen Bank können jetzt ihre Ansprüche geltend machen. Doch ob und in welchem Umfang tatsächlich entschädigt wird, ist noch immer unklar

Es ist diese Nachricht, die die deutschen Kunden der Kaupthing Edge Bank ersehnen, seit sie auf ihre Konten bei der Onlinetochter des bankrotten isländischen Mutterinstituts nicht mehr zugreifen können. "Juhu, Geld ist seit heute wieder auf meinem Referenzkonto - inkl. Zinsen. Hab nichts dafür getan, ist einfach von selbst gekommen." So schrieb es diese Woche ein User mit Namen "kapaustria" in das Internetforum der Opfer. Und der Name deutet schon auf den Haken an der Sache hin: Es handelt sich um einen österreichischen Kunden.

Für ihn ist der Albtraum rund um die Kaupthing-Bank nun ebenso beendet wie für viele andere von der Island-Krise betroffene Sparer in Europa. Denn neben der Alpenrepublik haben etwa auch die Niederlande, Großbritannien, Finnland und Schweden über bilaterale Abkommen und Überbrückungskredite dafür gesorgt, dass die betroffenen Sparer zumindest teilweise entschädigt wurden. Allein die deutschen Kaupthing-Kunden müssen weiter bangen. Sie "sind damit die einzigen privaten Kleinanleger in Europa, die nach der Island-Krise noch auf ihr Geld warten", stellen die Geschädigten in einer gemeinsamen Erklärung fest.

Es geht nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) um Einlagen in Höhe von 330 Millionen Euro, die rund 30 000 deutsche Kunden bei Kaupthing Edge auf attraktiv verzinsten Tages- oder Festgeldkonten angelegt hatten. Rund 286 Millionen davon seien durch den garantierten Mindestschutz der isländischen Einlagensicherung von 20 887 Euro abgedeckt. Doch es bleiben genügend Anleger, die über diese Garantiesumme hinaus bei Kaupthing investiert sind. Und bei vielen drängt jetzt die Zeit, weil Steuernachzahlungen fällig werden (siehe Kasten), Rechnungen zu bezahlen oder Hypothekenverträge abzulösen sind.

Die Zeichen für eine schnelle Abwicklung auch nur der Mindestentschädigung stehen indes schlecht. Zwar hat die isländische Finanzaufsicht für Kaupthing vorige Woche den Einlagensicherungsfall mit Wirkung seit dem 9. Oktober festgestellt. Der dafür vorgesehene Fonds ist damit formal verpflichtet, geschädigten Kunden ihre Einlagen zu erstatten. Doch laut der Website der Einlagensicherung stehen dem Fonds lediglich 13 Milliarden isländische Kronen zur Verfügung. Das sind umgerechnet nicht mal 80 Millionen Euro - wenn diese Information überhaupt noch belastbar ist.

Hilfe finden die Betroffenen in dieser schwierigen Lage überwiegend bei sich selbst - sie haben sich in einem Internetforum zusammengeschlossen, in dem Informationen ausgetauscht, analysiert und bewertet werden. Zwar wandten sich die Verbraucherschützer des VZBV Anfang der Woche mit der Aufforderung an die Regierung sicherzustellen, dass die Geschädigten ihre Einlagen zurückerhalten. Doch die sieht sich nur bedingt in der Verantwortung. "Wir sind im Kontakt mit der isländischen Regierung und wirken auch über die EU-Kommission darauf hin, dass Island seine Verpflichtungen gegenüber den deutschen Sparern einhält", sagte ein Sprecher des Finanzministeriums.

Das Prozedere, damit das geschehen kann, ist nach wie vor vollkommen undurchsichtig. "Es kursieren mehrere Formulare, die zum Teil vor Unklarheiten strotzen", sagt der Bremer Rechtsanwalt Wilhelm Segelken, der nach eigenen Angaben 500 Geschädigte vertritt. Schwierig dürfte laut Segelken auch sein, überhaupt die Ansprüche der Betroffenen festzustellen. "Die Ermittlung der Salden ist ja für die Kontoinhaber online zurzeit nicht mehr möglich", sagt der Anwalt.

Auszüge vom Referenzkonto, aus denen die Höhe einer Überweisung hervorgeht, seien genauso wenig eine Hilfe wie entsprechende Überweisungsträger. "Wie wollen Sie denn feststellen, ob dieselbe Summe nicht zwei Wochen später wieder auf das Referenzkonto zurücküberwiesen wurde?" Zudem würde eine Beweisführung auf diesem Wege zu einem Papierkrieg ausarten, der zudem für die Geschädigten hohe Kosten bedeute. "Der internationale Rechtsverkehr erfordert eine diplomatische Beglaubigung entsprechender Belege. Da fallen für staatlich vereidigte Übersetzer, notariell beglaubigte Kopien und Gerichtsstempel für ein paar Auszüge schnell 1000 Euro an."

Segelken hat aber die Hoffnung, dass die Ansprüche am Ende doch auf dieselbe Art und Weise zu ermitteln sind, wie das bei Insolvenzen anderer Banken früher auch geschehen ist. "Das Beste wäre, die Isländer würden die Kontodaten der Kunden inklusive der Salden ermitteln und diese den Betroffenen dann mit dem entsprechenden Formular zuschicken", sagt der Anwalt. Die isländische Botschaft in Berlin war im Fall Kaupthing bisher zu keiner Stellungnahme bereit, kündigte aber an, sich in den nächsten Tagen zu äußern.

Verbraucherschützer mahnen dazu, ihre Ansprüche, aus formalen Gründen mit dem englischsprachigen Originalformular, jetzt möglichst zügig geltend zu machen. Es kann unter tryggingarsjodur.is heruntergeladen werden. Eine deutsche Übersetzung ist im Internet unter www.vz-nrw.de erhältlich. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass Kaupthing-Kunden gemäß den gesetzlichen Vorgaben des isländischen Entschädigungs-Systems nach einer Erstattung aus dem Fonds - auch wenn sie niedriger ist als die Gesamteinlage - keine weiteren Ansprüche geltend machen können.

Wer den Antrag bereits vor der Feststellung des Einlagensicherungsfalls abgeschickt hat, braucht nach Informationen, die der isländische Einlagensicherungsfonds auf seiner Website veröffentlicht hat, nach Feststellung des Einlagensicherungsfalles keinen weiteren Antrag einzureichen. Bei Unklarheiten würden die Antragsteller zudem direkt von den Bearbeitern kontaktiert.

Wichtig ist aber bei der Antragstellung, die Fristen einzuhalten. Der VZBV empfiehlt, die Erstattung bis maximal zwei Monate nach Verkündung des Einlagensicherungsfalls (30. Oktober) zu beantragen. Diese Frist sei aber formal noch nicht mitgeteilt worden und könne sich daher auch noch verkürzen. Erst nach Ablauf dieser Frist beginnt nach Angaben der deutschen Botschaft in Reykjavik ein weiterer Dreimonats-Zeitraum, während dessen über die Ansprüche entschieden werde.

Den Betroffenen stehen damit offenbar weitere lange Wochen und Monate zwischen Hoffen und Bangen bevor. Und neidische Blicke auf die Kaupthing-Opfer in den europäischen Ländern, die längst wieder über ihr Geld verfügen können.

Online: Das Interessenforum der Geschädigten im Internet: kaupthingedge.foren-city.de


Traduction : http://translate.google.com/translate?u=http%3A%2F%2Fwww.welt.de%2Fwams_print%2Farticle2695215%2FKaupthing-Opfer-im-Papierkrieg.html&hl=fr&ie=UTF-8&sl=de&tl=fr

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