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2008-11-18 :: faz.net :: Bienvenue dans le pays d'origine des banques étrangères

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Message  Invité Mar 18 Nov - 11:29

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Willkommen in der Heimat der Auslandsbanken

Bienvenue dans le pays d'origine des banques étrangères

Von Stefan Ruhkamp

Anleger sollten nicht allein auf die Zinsen schauen, sondern auch auf die Einlagensicherung: Werbung der Kaupthing-Bank vom Oktober 2008

18. November 2008 Tagesgeldkonten zählen derzeit zu den beliebtesten Anlageklassen in Deutschland. Das Geld ist täglich verfügbar und bietet damit - zumindest im Normalfall - ein hohes Maß an Sicherheit. Obendrein sind viele Konten gut verzinst. 3 bis 4 Prozent jährlicher Rendite sind Standard, es geht auch rentabler. Besonders interessante Angebot bieten häufig ausländische Banken, die im Auftrag ihrer Muttergesellschaften Geld einsammeln. Bei Zinsen, die nicht selten jenseits von 5 Prozent liegen, verleihen viele deutsche Sparer ihr Geld gern.

„Warum auch nicht?“, hätte man noch vor einem Jahr gefragt. Die Banken sind in aller Regeln seriös und werden von ebenso seriösen Aufsichtsbehörden kontrolliert. Doch in der Finanzkrise können schon vermeintlich kleine Unterschiede für die Anleger schmerzliche Folgen haben. Der rechtliche Sitz einer Bank hat Auswirkungen auf die staatliche Beaufsichtigung und vor allem - im Fall der Insolvenz - auf die Absicherung der Einlagen.

Viele ausländische Banken in Deutschland

Mehrere hundert ausländische Banken bieten in Deutschland ihre Dienste an. Viele von ihnen haben dafür eigens eine deutsche Bank als Tochtergesellschaft gegründet. Gut zweihundert ausländische Institute sind aber nur mit Zweigstellen oder Zweigniederlassungen vertreten, von der ABC International Bank bis zur Zagrebacka Banka. Darunter zum Beispiel auch die ICICI, die zu einem indischen Konzern gehört.
Zum Thema

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„Die Niederlassung der ICICI wird auch von der Bafin beaufsichtigt“, sagt eine Sprecherin des Unternehmens. Das ist richtig und stimmt für alle Niederlassungen ausländischer Banken. Allerdings sei die Zuständigkeit der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bei den Niederlassungen weitaus geringer als bei Tochtergesellschaften ausländischer Banken, die hier eine Banklizenz erhalten haben, erklärt ein Sprecher der Bafin: „Für die EWR-Niederlassung trägt die Aufsichtsbehörde des Heimatlandes die Verantwortung.“ Sie sei insbesondere für die Solvenzaufsicht, die Überwachung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation sowie eines funktionierenden Risikomanagements und für die Einschätzung der Risikolage zuständig. Die Aufsicht des Gastlandes - also Deutschlands - beschränke sich dagegen bei einer Niederlassung im Wesentlichen auf die Überwachung der Liquiditätslage.

Kompetenzen der deutschen Aufsicht

Die geringen Kompetenzen der deutschen Aufsichtsbehörden gegenüber Niederlassungen ausländischer Banken dürften viele Anleger angesichts der oft höheren Zinssätze als vertretbar einschätzen. Zumal auch die Aufsicht der Bafin nicht bedeutet, dass es nicht zu einer Pleite kommen kann und die Anleger mindestens auf ihr Geld warten müssen. Das hat die Insolvenz der Lehman Brothers Bankhaus AG gezeigt. Ist aber der Insolvenzfall eingetreten, macht es einen Unterschied, ob das Geld - wie im Fall Lehman - bei einer in Deutschland ansässigen Tochtergesellschaft oder bei der Niederlassung einer ausländischen Bank liegt. Kunden der isländischen Bank Kaupthing können davon ein Lied singen.

Ihre Ansprüche sind zwar - wie es in Europa vorgeschrieben ist - durch eine gesetzlich geregelte Mindestabsicherung geschützt. In Island sind das umgerechnet gut 20 000 Euro je Kunde. Aber die Ansprüche sind nicht an die deutsche Einlagensicherung zu richten, sondern an die isländische. Adresse: Sedlabanki Islands, Central Bank of Iceland, Kalkofnsvegi 1, 150 Reykjavík Island. Wer sich im Internet an der Quelle informieren will, sollte am besten Isländisch können. Englisch reicht auch, sofern man den Link zur Übersetzung findet. Mit anderen Worten: Die Wiederbeschaffung des Geldes ist mit größeren Unannehmlichkeiten verbunden, als es bei der Schieflage einer deutschen Bank wäre.

Nachteile im Falle der Insolvenz

Leider sind das nicht die einzigen Nachteile im Insolvenzfall. Denn das isländische Bankensystem ist inzwischen weitgehend verstaatlicht. Deshalb ist die Einlagensicherung nur insoweit zahlungskräftig, wie es der isländische Staat ist, wovon die isländische Regierung aber nach eigener Aussage wenig überzeugt ist. Ähnliche Schwierigkeiten drohen nun auch in anderen Teilen Europas.

Entsprechend nervös dürften deshalb viele Kunden der in Deutschland tätigen Parex-Bank reagiert haben, als diese vor einigen Tagen zu mehr als der Hälfte vom lettischen Staat übernommen wurde. Nach Darstellung der lettischen Regierung steuerte Parex auf eine Insolvenz zu. Auch der lettische Staat ist aber in Schwierigkeiten und auf internationale Hilfe angewiesen.

In der Heimat der Auslandsbanken

Einige ausländische Banken, die nur mit Niederlassungen in Deutschland vertreten sind, beruhigen ihre Kunden damit, dass sie Mitglied in der freiwilligen Einlagensicherung sind, die über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinausgeht. Die gesetzliche Einlagensicherung deckt 90 Prozent der Guthaben bis maximal 20.000 Euro. Die meisten Banken sind in zusätzlichen Einrichtungen organisiert, die für jeden Kunden auch Millionensummen abdecken. Bei der ICICI und der Parex zum Beispiel sind auf diese Weise bis zu 1,5 Millionen Euro je Kunde abgesichert.

Im Insolvenzfall würde die Tatsache, dass es sich nur um Niederlassungen und nicht um hier ansässige Banken handelt, dennoch zu schwerwiegenden Nachteilen führen. Die Ansprüche gegenüber der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsicherung müssen im Insolvenzfall - von dem die meisten Banken weit entfernt sind - zunächst im Heimatland der Bank geltend gemacht werden. Bei ICICI wäre das zum Beispiel in London, bei Parex in Riga, wo die ersten 50.000 Euro je Kunde gedeckt sind. Nur wenn dort die Forderung beglichen worden ist, kann der Rest der über diese Summe hinausgehenden Einlagen gegenüber der freiwilligen Einlagensicherung der deutschen Banken geltend gemacht werden.

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